Lernen Sie unsere Universität kennen!

  • Mit einer Einwohnerzahl von circa 15.500 ist die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld eine charmante Kleinstadt im niedersächsischen Harz in 600 Meter über N.N. Durch ihre überschaubare Größe fällt die Orientierung schon nach wenigen Tagen leicht und ein bekanntes Gesicht ist immer in der Nähe. Die Umgebung Clausthals ist geprägt von Wald, Teichen und Bergen. Für Wanderer, Mountainbiker, Kanufahrer, Kletterer und Wintersportler bietet der Harz traumhafte Möglichkeiten. Auf den Mountainbike-Stecken von insgesamt 1.800km, 200km Langlaufloipen, über 2.500 Geocaches, 1.110 Kletter- und 10.000km Wanderwegen kommen Sportler:innen durch und durch auf Ihre Kosten. Aber auch wer weniger an Sport interessiert ist kann sich an den 60 Teichen des Oberharzer Wasserregals in der Umgebung erfreuen. Im Sommer laden diese Teiche dazu ein, die Seele baumeln zu lassen und im sauberen Wasser zu baden.

    Über Sehens- und Wissenswertes zur Stadt Clausthal-Zellerfeld mit seinen Tourismus- und Freizeitangeboten können Sie sich auch auf den Webseiten der Stadt informieren.

  • Einen guten Überblick über die TU Clausthal erhalten Sie in der Broschüre „Die Universität in Zahlen“. Dort können Sie in nach Jahren sortierte Statistiken einsehen.

    Einige Informationen im Folgenden hier in Kürze:

    An der Technischen Universität Clausthal sind circa 3.000 Studierende eingeschrieben.

    Das Personal der Technischen Universität Clausthal lässt sich in mehrere Bereiche gliedern.

    Im nichtwissenschaftlichen Bereich (Personal in Technik und Verwaltung) sind knapp 500 Personen beschäftigt und im wissenschaftlichen Bereich (ohne Professuren) arbeiten knapp 550 Mitarbeiter:innen. Des Weiteren sind an der TU Clausthal derzeit circa 80 Professor:innen beschäftigt.

     

  • 1775 wurde die Technische Universität Clausthals als „Clausthaler montanistische Lehrstätte“ gegründet.

    1810 erweiterte sich die Lehrstätte um die Bergschule zur Ausbildung von Steigern und Beamten (keine Frauen).

    1864 entstand die „Bergakademie Clausthal“ und erlangte internationale Bedeutung als eine der führenden Ausbildungsstätten im Berg- und Hüttenwesen.

    1920 erhielt die Lehrstätte die Berechtigung zur Promotion und somit die Verleihung des Doktorgrades.

    Über die 60er Jahre bis hin in die 90er Jahre wurden das Lehr- und Forschungsspektrum stark erweitert und das Fächerspektrum modernisiert. Dies führte 1968 in die Umbenenneung „Technische Universität Clausthal“.

    Seit 2006 entstanden sechs interdisziplinäre, industrienahe Forschungszentren.

    Im Jahr 2015 erreichte die TU Clausthal ihren Hochpunkt der Studierendenzahl mit 4.963 Studierenden. Aktuell arbeiten die Technische Universität Clausthal an weiteren zukunftsorientieren Leitthemen, wie Circular Economy und Digitalisierung.

    Weitere Informationen zur Geschichte der TU Clausthal finden Sie hier.

  • Die Technische Universität Clausthal ist gemäß § 15 Satz 1 NHG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung und gemäß § 47 Satz 1 NHG als Hochschule in Trägerschaft des Staates zugleich Einrichtung des Landes Niedersachsen. Sie wird nach § 49 Abs. 1 Satz 1 NHG als Landesbetrieb gemäß §26 Abs. 1 LHO geführt. Die Rechts- und Fachaufsicht trägt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur.

  • Gemäß § 36 Abs. 1 NHG sind die zentralen Organe

    • das Präsidium
    • der Hochschulrat und
    • der Senat
  • Die Hochschulleitung bzw. das Präsidium der Universität leitet die Hochschule in eigener Verantwortung und besteht aus dem Präsidenten, der hauptberuflichen Vizepräsidentin und drei nebenberuflichen Vizepräsidentinnen und –präsidenten.

    Das Präsidium legt die strategische Ausrichtung der Universität fest und befasst sich u.a. mit Beschlüssen über Zielvereinbarungen. Hier gelangen Sie auf die Seite der Präsidiumsmitglieder unserer Hochschule.

     

  • Auf der Internetseite des Präsidiums finden Sie eine detaillierte Aufführung der aktuellen Mitglieder des Präsidiums und deren Aufgabenbereiche.

  • Die Verwaltung der TU Clausthal gliedert sich in fünf Dezernate auf:

    • Dezernat 1 Finanzen
    • Dezernat 2 EDV und Statistik
    • Dezernat 3 Personalverwaltung und -entwicklung
    • Dezernat 4 Technische Verwaltung
    • Dezernat 5 Studienzentrum

    Wobei die Dezernate 1 bis 4 den Mitarbeitenden der TU Clausthal als Ansprechpartner:innen in den verschiedenen Bereichen mit Rat und Tat zur Seite stehen und das Dezernat 5 den Studierenden als wichtigste/n Ansprechpartner:in darstellt.

    Auf der Internetseite der TU Clausthal finden Sie eine ausführliche Ausführung über die Aufgabenbereiche der diversen Dezernate und deren aktuelle Leitung.

     

  • Senat

    Der Senat ist ein zentrales Organ der Hochschule. In der Funktion als Kollegialorgan setzt sich der Senat aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern aus den Bereichen der Hochschullehrer:innengruppen, Mitarbeitenden- und Studierendengruppe und der Gruppe der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung zusammen. Der Senat beschließt die Ordnungen der Hochschule, soweit diese Zuständigkeit nicht nach dem NHG oder der Grundordnung den Fakultäten zugewiesen ist. Des Weiteren liegt die Erarbeitung des Entwicklungsplanes in seiner Zuständigkeit sowie Stellungnahmen zu Zielvereinbarungen und Wirtschaftsplänen. Zusätzlich besitzt der Senat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem Präsidium.

    Weitere Informationen lassen sich über die Internetseite des Senats der TU Clausthal einsehen.

     

    Hochschulrat

    Der Hochschulrat ist neben dem Präsidium und dem Senat ein zentrales Organ der Technischen Universität Clausthal und besteht aus sieben Mitgliedern, von denen mindestens drei Frauen sein sollen. Des weiten gehören fünf mit dem Hochschulwesen vertraute Personen vornehmlich aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur, die nicht Mitglieder der Hochschule sein dürfen, dem Hochschulrat an. Der Hochschulrat ist ehrenamtlich tätig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

    Die Aufgaben des Hochschulrats erstecken sich von der Beratung des Präsidiums und des Senats, über das Bestätigen von Vorschlägen des Senats zur Ernennung, Bestellung oder Entlassung von Präsidiumsmitgliedern bis hin zur Stellungnahme zu Wirtschaftlichkeits- und Entwicklungsplänen, sowie zu Entwürfen von Zielvereinbarungen.

    Weitere Informationen zu diesem Thema können auf der Seite des Hochschulrates eingesehen werden.

     

    Fakultäten und Fakultätsräte

    Die Technische Universität Clausthal wird gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 NHG in drei Fakultäten gegliedert:

    Die Fakultäten sind verantwortlich für Forschung und Transfer sowie Studium und Lehre in der Gesamtheit ihrer Forschungsvorhaben, Fächer und Studiengänge und werden von Dekanaten geleitet.

    Jede dieser Fakultäten verfügt über einen Fakultätsrat. Den Fakultätsräten gehören gemäß § 44 Absatz 2 NHG in Verbindung mit § 21 Absatz 2 der Grundordnung der Technische Universität Clausthal 13 stimmberechtigte Mitglieder aus den Bereichen der Hochschullehrergruppen, Mitarbeitenden- und Studierendengruppe und der Gruppe der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung zusammen. Die Fakultätsräte treffen in Angelegenheiten der Forschung und Lehre Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

    Die Aufgabenbereiche der Fakultätsräte und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Fakultätsräte.

    Eine Liste der aktuellen Leitungen der Fakultätsdekanate und Institutsdirektionen können Sie hier einsehen.

     

    Wissenschaftlicher Beirat

    Der Wissenschaftliche Beirat berät das Präsidium der TU Clausthal während des Profilbildungsprozesses in der Forschung der Universität. 

    Weitere Informationen zum Wissenschaftlichen Beirat finden Sie hier.

     

    House of Research (HOR) und School

    Das House of Research und die School sind zwei Beratungsgremien des PRäsidiums rund um Forschung und Transfer und zu Studium und Lehre.

    Informationen zu den Aufgaben und Mitgliedern finden Sie hier.